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   BVerwG, 18.04.1990 - 1 D 70.89   

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https://dejure.org/1990,13541
BVerwG, 18.04.1990 - 1 D 70.89 (https://dejure.org/1990,13541)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1990 - 1 D 70.89 (https://dejure.org/1990,13541)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1990 - 1 D 70.89 (https://dejure.org/1990,13541)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht nach Rechtsmittelrücknahme im Disziplinarverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Trier, 18.04.2019 - 3 K 5849/18

    Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen theoretisch ganz oder teilweise anders gewesen sein könnte, oder der Umstand, dass der beschuldigte Beamte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe in tatsächlicher Hinsicht bestreitet, reichen für eine Lösung von den Feststellungen nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. September 1990 - 1 D 70.89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2017 - DL 13 S 2084/16 -, juris, zu den entsprechenden Parallelvorschriften).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2014 - DL 13 S 2383/13

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlichen Fernbleibens vom Dienst

    Auch die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen ganz oder teilweise anders gewesen sein könnte, oder der Umstand, dass der beschuldigte Beamte die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet, reichen für eine Lösung nicht aus (vgl. für § 14 Abs. 1 Satz 2 LDG: Beschluss des Senats vom 12.03.2012 - DL 13 S 3382/11 - vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 05.09.1990 - 1 D 70.89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08 -, vom 19.03.2009 - DB 16 S 3421/08 -, vom 04.02.2009 - DB 16 S 2888/08 - zur Heranziehung der bisher ergangenen Rechtsprechung zur Lösung bei offenkundiger Unrichtigkeit für die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 LDG: LT-Drs. 14/2996, S. 72; vgl. auch Nonnenmacher, in: von Alberti u.a., a.a.O., § 14 LDG Rdnr. 9; Schiemann, in: Schütz/Schiemann, Disziplinarrecht, 4. Aufl., § 23 BDG RdNr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - DL 13 S 2084/16

    Disziplinarrecht; Bindungswirkung tatsächlicher Feststellungen rechtskräftiger

    Auch die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen ganz oder teilweise anders gewesen sein könnte, oder der Umstand, dass der beschuldigte Beamte die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet, reichen für eine Lösung nicht aus (vgl. für § 14 Abs. 1 Satz 2 LDG: Beschluss des Senats vom 12.03.2012 - DL 13 S 3382/11 - vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 05.09.1990 - 1 D 70.89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08 -, vom 19.03.2009 - DB 16 S 3421/08 - und vom 04.02.2009 - DB 16 S 2888/08 - zur Heranziehung der bisher ergangenen Rechtsprechung zur Lösung bei offenkundiger Unrichtigkeit für die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 LDG: LT-Drs. 14/2996, S. 72; vgl. auch Nonnenmacher, in: von Alberti u.a., a.a.O., § 14 LDG Rn. 9; Schiemann, in: Schütz/Schiemann, Disziplinarrecht, 4. Aufl., § 23 BDG Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

    Auch die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen ganz oder teilweise anders gewesen sein könnte, oder der Umstand, dass der beschuldigte Beamte die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet, reichen für eine Lösung nicht aus (vgl. zu § 14 Abs. 1 Satz 2 LDG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.2012 - DL 13 S 3382/11 - und Urteil vom 03.08.2017 - DL 13 S 2084/16 -, juris; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 05.09.1990 - 1 D 70.89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08 - und vom 04.02.2009 - DB 16 S 2888/08 - zur Heranziehung der vor Erlass des LDG ergangenen Rechtsprechung zur Lösung bei offenkundiger Unrichtigkeit für die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 LDG: LT-Drs.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

    Auch die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen ganz oder teilweise anders gewesen sein könnte, oder der Umstand, dass der beschuldigte Beklagte die ihm zur Last gelegte Tat bestreitet, reichen für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BVerwG, Urteil vom 05.09.1990 - 1 D 70.89 -, juris; Urteile des Senats vom 19.03.2009, vom 04.02.2009 und vom 31.01.2006, jew. a.a.O. m.w.N.; Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., § 57 RdNr. 10).
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